Vorvertragliche Informationen
Bei den angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen kann es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 handeln. Damit können Sie alle für Pauschalreisen geltenden EU-Rechte in Anspruch nehmen. Das Hotel trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen über die gesetzlich vorgeschriebene
Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Weitere Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 erhalten Sie hier. Den Sicherungsschein für Pauschalreisen können Sie hier einsehen.